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AGB E-Missio
Präambel
Die E-Missio GmbH [Alaunstraße 30, 01099 Dresden, +49 1721429021, info@e-missio.de
(nachfolgend: „Anbieter!) bietet einen Service zur Vermarktung der anrechenbaren
Treibhausgasminderung von Elektrofahrzeugen (nachfolgend „THG-Quote!) an. Maßgeblich sind §§ 37a ff. der jeweils gültigen Fassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes i.V.m. der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV).
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Nutzer!)[1] können auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB!) einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen. Auf
Grundlage des Vertrages kann der Nutzer eines oder mehrere Batterie-Elektrofahrzeuge
(nachfolgend: „Elektrofahrzeug!) für die Vermarktung der THG-Quote durch den Anbieter anmelden. Die mit diesem Elektrofahrzeug generierte THG-Quote tritt der Nutzer an den Anbieter ab. Der Anbieter ist berechtigt, die THG-Quote an andere Quotenverpflichtete zu vermarkten. Hierzu bestimmt der Nutzer durch Abschluss des Vertrags den Anbieter als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV.
Der Vertrag kann über die Plattform des Anbieters www.e-missio.de oder über eine digitale Plattform (z.B. Website, Webapp oder App) eines Kooperationspartners des Anbieters
(nachfolgend: „Kooperationspartner!) abgeschlossen werden.
Der Vertrag kann darüber hinaus auch unter Einschaltung eines von dem Anbieter
bevollmächtigten Dritten (z.B. Autohaus oder Leasinggeber) (nachfolgend: „Stellvertreter!) abgeschlossen werden.
1. Geltungsbereich; Sprache
1. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer und betreffen die Abtretung der THG-Quote und die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote durch den Anbieter.
2. Unabhängig davon, ob der Vertrag über die Plattform des Anbieters, über die Plattform eines Kooperationspartners oder unter Einschaltung eines Stellvertreters abgeschlossen wird, gelten diese AGB für alle Verträge, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen.
3. Der Vertragsinhalt und sonstige Kommunikation des Anbieters werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.
2. Vertragsabschluss; Berechtigung zum
Vertragsabschluss; Aktualisierungspflicht
1. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kann in folgenden Varianten geschlossen werden:
1. durch Registrierung des Nutzers auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners: Die Registrierung des Nutzers auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners erfolgt durch die Eingabe der Daten des Nutzers in ein Online-Formular. Das Online-Formular kann nur abgeschickt werden, wenn der Nutzer durch Markieren des Feldes „Ich stimme den AGB zu“ diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert. Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Vertragsabschluss ab. Die bloße Darstellung der Leistungen des Anbieters auf der Plattform des Anbieters oder eines Kooperationspartners stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Anbieter bestätigt die Registrierung per E-Mail gegenüber dem Nutzer. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Sofern die Plattform eines Kooperationspartners genutzt wird, leitet der Kooperationspartner über seine Plattform die Erklärung des Nutzers als Bote an den Anbieter weiter. Der Kooperationspartner wird nicht Vertragspartner des Nutzers.
2. über einen bestehenden Account: Sofern der Nutzer bereits aufgrund eines anderen Vertrages mit dem Anbieter einen Account auf der Plattform des Anbieters erstellt hat, kann der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages auf Basis dieser AGB über das Anklicken einer Schaltfläche in seinem bestehenden Account abgeben. Durch Markieren des Feldes „Ich stimme diesen AGB zu“ bestätigt der Nutzer, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert. Damit gibt der Nutzer sein Angebot ab. Der Anbieter schickt eine Bestätigungs-E-Mail an den Nutzer. Dadurch kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf Basis dieser AGB zustande.
3. unter Einschaltung eines Stellvertreters (z.B. Autohaus oder Leasinggeber): Der Stellvertreter stellt dem Nutzer ein Vertragsformular zur Verfügung, in das der Nutzer seine persönlichen Daten einträgt. Der Nutzer bestätigt außerdem, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und diese AGB akzeptiert. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Nutzers und des Stellvertreters (als Vertreter des Anbieters) zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zustande. Das Verhältnis zwischen dem Stellvertreter und dem Anbieter sowie das Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem Stellvertreter sind nicht Gegenstand dieser AGB.
2. Der Anbieter schließt diesen Vertrag mit natürlichen Personen (nachfolgend „Privatnutzer!) und
juristischen Personen bzw. rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend „Firmennutzer!) ab, sofern diese folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Zur Registrierung als Privatnutzer ist jede natürliche Person berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat.
2. Zur Registrierung als Firmennutzer ist jede juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft mit einem Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU berechtigt. Beim Registrierungsprozess muss hierbei zusätzlich der Name der Firma angegeben werden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person muss eine entsprechende Firmen-Emailadresse verwenden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Firmennutzer handeln zu dürfen.
3. Der Vertrag kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter des Nutzers abgeschlossen werden. Der Vertreter des Nutzers bestätigt im Rahmen des Vertragsschlusses nach Ziff. 2.1., dass er mit Vertretungsmacht des Nutzers handelt. Der Vertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.
4. Kommt ein Vertrag mit einem Firmennutzer zustande, werden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Firmennutzers nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
5. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.
6. Der Nutzer hat bei dem Abschluss des Vertrages für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben Sorge zu tragen und ist verpflichtet, dem Anbieter etwaige Änderungen seiner Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, mehrfach mit unterschiedlichen Daten Verträge mit dem Anbieter abzuschließen.
3. Bestimmung als Dritten; Inhalt des Vertrages
1. Durch den Vertragsabschluss bestimmt der Nutzer den Anbieter als Dritten i.S.v. § 7 Abs. 5 S. 1 38. BImSchV.
2. Durch den Abschluss des Vertrages erhält der Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge anzumelden (Ziff. 6.) und dadurch THG-Quote aus seinen Elektrofahrzeugen zur Vermarktung an den Anbieter zu übertragen (Ziff. 7.).
3. Durch den Abschluss des Vertrages ermächtigt der Nutzer den Anbieter zudem, übertragene THG-Quoten (Ziff. 7.) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.
4. Im Übrigen werden durch den Abschluss des Vertrages keine Pflichten oder Zahlungsansprüche begründet, insbesondere erfolgt noch keine Abtretung der THG-Quote an den Anbieter.
4. Persönlicher Account (nur bei Vertragsschluss über
Plattform des Anbieters 2.1.a))
1. Kommt der Vertrag über die Plattform des Anbieters (www.e-missio.de) zustande (Ziff. 2.1.a)), wird ein persönlicher Account für den Nutzer erstellt.
2. Zur Erstellung des Accounts wählt der Nutzer im Rahmen des Vertragsschlusses (Ziff. 2.1.a)) persönliche Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Außerdem muss der Nutzer die angegebene E-Mail-Adresse durch Anklicken eines Bestätigungs-Links bestätigen.
3. Der Nutzer kann über seinen Account Elektrofahrzeuge anmelden (Ziff. 6.), den Abtretungszeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge verlängern (Ziff. 8.1. bis 8.3.) und Elektrofahrzeuge abmelden (Ziff. 8.4. bis 8.6.).
4. Angemeldete Elektrofahrzeuge werden für die Dauer des Abtretungszeitraums (Ziff. 7.2.) mit dem Status „aktives Fahrzeug“ im Account des Nutzers angezeigt. Mit Ablauf des Abtretungszeitraums wird das angemeldete Elektrofahrzeug im Account des Nutzers automatisch als „inaktives Fahrzeug“ angezeigt.
5. Der Nutzer kann ein Fahrzeug aus dem Account löschen, sofern der Abtretungszeitraum abgelaufen ist. Das Fahrzeug wird dann nicht mehr im Account angezeigt. Der Nutzer kann ein gelöschtes Fahrzeug reaktivieren, indem er es erneut anmeldet (Ziff. 6.)
6. Der Nutzer führt keinen Missbrauch oder Betrug über seinen Account durch oder schadet dem Anbieter in anderer Weise durch Nutzung.
5. Freunde-Werben-Freunde (nur bei Vertragsschluss über
Plattform des Anbieters Ziff. 2.1.a))
1. Kommt der Vertrag über die Plattform des Anbieters (www.e-missio.de) zustande (Ziff. 2.1.a)),
kann der Nutzer über seinen Account weitere Nutzer werben (nachfolgend „Freunde!). Der Nutzer kann dazu in seinem Account einen Einladungslink generieren, der mit Dritten geteilt werden kann.
2. Nicht als Freund geworben werden können KFZ-Betriebe wie Autohäuser oder Werkstätten.
3. Ein Nutzer darf so viele Freunde als Nutzer werben, wie er möchte – jedoch jeden Freund nur einmal.
4. Der Nutzer hat einen Freund dann erfolgreich geworben, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
3. Der Freund hat über den Einladungslink, den der Nutzer über die Plattform des Anbieters generiert hat, einen Vertrag mit dem Anbieter nach Maßgabe der Ziff. 2.1.a) abgeschlossen. Wenn der Vertragsschluss nicht über den Einladungslink des werbenden Nutzers erfolgt, kann keine Zuordnung des Vertragsschlusses zum werbenden Nutzer mehr vorgenommen werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist deshalb nicht möglich.
4. Der Freund hat innerhalb von zwölf Monaten nach dem Vertragsschluss zwischen dem Freund und dem Anbieter ein Elektrofahrzeug nach Maßgabe der Ziff. 6. angemeldet.
5. Die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs des Freundes ist durch den Anbieter an Dritte vermarktet worden.
5. Für jede erfolgreiche Werbung i.S.v. Ziff. 5.3. hat der Nutzer gegen den Anbieter Anspruch auf Zahlung eines Freunde-Werben-Bonus. Die Höhe des Freunde-Werben-Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Freunde-Werben-Bonus erfolgt nach Maßgabe der Ziff. 11.
6. Der Anspruch auf den Freunde-Werben Bonus i.S.v. Ziff. 5.4. entsteht nicht, wenn der Nutzer oder der Freund seinen Account innerhalb des Zeitraums der Ziff. 5.3.b) löscht oder der Account vom Anbieter in dem Zeitraum nach Ziff. 5.3.b) gelöscht wird.
7. Freunde müssen die in Ziff. 2.2. geregelten Voraussetzungen erfüllen und müssen einen eigenen Account und eigene Bankdaten verwenden. Privatnutzer dürfen nicht im gleichen Haushalt wie der geworbene Freund wohnen.
8. Schließt ein Freund über einen Einladungslink einen Vertrag mit dem Anbieter auf Basis dieser AGB, wird der Anbieter den Namen des Freundes dem Nutzer anzeigen, der den Freund geworben hat. Zu den Einzelheiten der Datenverarbeitung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
9. Der Anbieter ist berechtigt, den Freunde-Werben-Bonus nicht gutzuschreiben und den Account des Nutzers zu sperren, sofern diese AGB nicht eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, sofern der Verdacht besteht auf: Verbreiten und Spammen des Einladungslinks auf öffentlichen Seiten z.B. auf Partnerseiten, auf Facebook, auf YouTube, in Foren etc.; Keyword-Bidding mit dem Ziel, Traffic auf Webseiten mit dem Einladungslink zu generieren und auf Domains des Anbieters weiterzuleiten; Selbstempfehlungen und Mehrfachanmeldungen; Werben von Fake- Accounts, sowie jeglichen Handlungen, die dem Zweck des Freunde-Werben-Freunde- Programms widersprechen.
10. Auf Anfrage kann eine gesonderte Vereinbarung zur Teilnahme am Freunde-Werben-Freunde Programm geschlossen werden, die eine vollumfängliche kommerzielle Nutzung des Einladungslinks erlaubt. Hierbei wird eine von diesen AGB abweichende Vergütung vereinbart und es gelten nicht die Regelungen auf der Plattform des Anbieters.
11. Der Anbieter ist berechtigt, das Freunde-Werben-Freunde Programm i.S.v. Ziff. 5.1. bis 5.10. jederzeit zu beenden. Sofern ein Freund im Zeitpunkt der Beendigung des Programms über einen bereits generierten Einladungslink bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Freunde-Werben-Bonus auch dann, wenn die Voraussetzungen gem. Ziff. 5.4. erst nach Beendigung des Programms erfüllt werden.
12. Gegenüber Firmennutzern vermarktet der Anbieter das Freunde-Werben-Freunde Programm
mit der Bezeichnung „Werbe-Bonus-Programm!. Freunde werden als Partner oder Kunden
bezeichnet. Ziff. 5.1. bis 5.11. gelten entsprechend.
6. Anmeldung Elektrofahrzeuge
1. Auf der Basis des Vertrages kann der Nutzer beliebig viele Elektrofahrzeuge bei dem Anbieter anmelden. Die Anmeldung von Elektrofahrzeugen kann zeitgleich mit Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrags erfolgen.
2. Elektrofahrzeuge können nur angemeldet werden, sofern kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. das Elektrofahrzeug ist im Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle als „reines Elektrofahrzeug“ (Code: 0004) ausgewiesen;
2. der Nutzer ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs eingetragen; bei Privatnutzern ist es ausreichend, dass ein Mitglied des Haushaltes des Privatnutzers als Halter auf dem Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs eingetragen ist. Der Privatnutzer bestätigt in diesem Fall bei der Anmeldung des Elektrofahrzeugs, dass er mit Verfügungsbefugnis des Halters handelt;
3. der Nutzer ist Betreiber (§ 2 Nr. 12 Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457),
die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520 geändert worden ist) („LSV!) eines nicht öffentlich zugänglichen Ladepunktes (z.B. Wallboxen in Garagen oder übliche Haushaltssteckdosen, sofern diese theoretisch zur Aufladung des Elektrofahrzeugs genutzt werden könnten).
3. Auch durch einen bevollmächtigten Vertreter des Nutzers kann die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs abgeschlossen werden. Der Vertreter des Nutzers bestätigt im Rahmen der Anmeldung, dass er mit Vertretungsmacht des Nutzers handelt.
4. Anmeldungen werden erst wirksam, sobald der Nutzer dem Anbieter ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I des angemeldeten Elektrofahrzeugs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist
(nachfolgend „Fahrzeugschein!) zur Verfügung stellt. Sofern der Anbieter bereits eine Kopie/Scan des Fahrzeugscheins des Nutzers vorliegen hat, kann die Anmeldung auch wirksam werden, indem der Nutzer bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.
5. Der Nutzer versichert, dass er im Rahmen der Anmeldung des Elektrofahrzeuges sämtliche Daten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angibt und die Daten und Informationen in keinerlei Weise verfälscht oder manipuliert worden sind. Ein Nutzer ist zu Schadensersatz verpflichtet. sollte er bewusst und vorsätzlich falsche Angaben machen, durch die dem Anbieter hierdurch Schäden entstehen.
6. Mit der Anmeldung des Elektrofahrzeugs erklärt der Nutzer ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Anbieter die abgetretene THG-Quote beim Umweltbundesamt anmeldet, er bei sonstigen Behörden alle erforderlichen Erklärungen für eine erfolgreiche Vermarktung von THG- Quote abgibt und die Kopie des Fahrzeugscheins des Nutzers samt dessen Daten an Dritte weiterleitet.
7. Der Anbieter überprüft den Fahrzeugschein sowie die Daten des Nutzers und bestätigt im Falle einer positiven Prüfung die Anmeldung des Elektrofahrzeugs. Sofern der Gesetzgeber keinen Schätzwert nach § 7 Abs. 3 38. BImSchV für das Elektrofahrzeug veröffentlicht hat, kann der Anbieter insbesondere die Anmeldung von Elektrofahrzeugen ablehnen.
8. Sofern der Vertrag unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen wurde (Ziff. 2.1.c)), erfolgt auch die Anmeldung von Elektrofahrzeugen über den Stellvertreter. Dieser leitet die Informationen aus der Anmeldung an den Anbieter weiter. Der Anbieter bestätigt die Anmeldung gegenüber dem Stellvertreter.
7. Abtretung THG-Quote; Abtretungszeitraum; Ausschluss der Doppeltvermarktung
1. Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs tritt der Nutzer das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (Ziff. 7.2.) an den
Anbieter ab („abgetretene THG-Quote.(!
2. Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ab dem 01.01.2022 ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung und das darauffolgende Kalenderjahr.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraumes weder an einen Dritten zu verkaufen noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten.
8. Verlängerung der Anmeldung, Abmeldung,
Neuanmeldung
1. Der Nutzer kann den Abtretungszeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge jeweils um ein
weiteres Kalenderjahr verlängern (nachfolgend „Verlängerung!). Verlängerungen können für jedes angemeldete Elektrofahrzeug beliebig oft durchgeführt werden.
2. Verlängerungen sind allerdings nur möglich, sofern die in Ziff. 6.2. geregelten Voraussetzungen der Anmeldung weiterhin erfüllt sind. Verlängerungen werden erst wirksam, wenn der Nutzer
1. erneut ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins zur Verfügung stellt oder
2. bestätigt, dass der bereits zur Verfügung gestellte Fahrzeugschein mit dem bestehenden Fahrzeugschein identisch und noch aktuell ist.
3. Der Anbieter wird den Nutzer vor Ablauf des Abtretungszeitraums auf die Möglichkeit einer Verlängerung angemeldeter Elektrofahrzeuge hinweisen.
4. Sofern der Nutzer die Anmeldung des Elektrofahrzeugs nicht verlängert, wird das Elektrofahrzeug automatisch mit Ablauf des jeweiligen Abtretungszeitraums abgemeldet.
5. Der Nutzer kann angemeldete Fahrzeuge vor Ablauf des Abtretungszeitraums (Ziff. 7.2.) abmelden. Die Abmeldung ist nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres der Anmeldung möglich. Im Falle einer Abmeldung verkürzt sich der Abtretungszeitraum für das Elektrofahrzeug und endet abweichend von Ziff. 7.2. am 31.12. des Kalenderjahres der Anmeldung.
6. Der Nutzer kann abgemeldete Elektrofahrzeuge nach Maßgabe der Ziff. 6. erneut anmelden.
7. Sofern der Vertrag unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen wurde (Ziff. 2.1.c)), werden auch Verlängerungen über den Stellvertreter durchgeführt.
9. Verkauf der THG-Quote
1. Der Anbieter meldet die abgetretene THG-Quote unter Einhaltung der Frist gem. § 8 Abs. 1 38. BImSchV beim Umweltbundesamt an.
2. Das Umweltbundesamt bescheinigt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Existenz der abgetretenen THG-Quote. Die Existenzbescheinigung des Umweltbundesamtes ist Voraussetzung für die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote. Der Anbieter haftet nicht, sofern das Umweltbundesamt die Existenz der THG-Quote nicht bescheinigt und der Grund für die fehlende Bescheinigung nicht aus der Sphäre des Anbieters stammt, dieser insbesondere die Meldung zum Umweltbundesamt fristgerecht durchgeführt hat.
3. Der Anbieter vermarktet die abgetretene und durch das Umweltbundesamt bescheinigte THG- Quote ohne vorherige weitere Abstimmung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte. Eine Vermarktung der jeweiligen THG-Quote des Nutzers erfolgt gebündelt mit der THG- Quote von anderen Nutzern.
4. Der Anbieter ist im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens in der Entscheidung über die Art und Weise der Vermarktung der abgetretenen THG-Quote frei, insbesondere kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, zu welchen Preis er die THG-Quote vermarktet. Der Anbieter bemüht sich darum, langfristige Abnahmeverträge mit Dritten abzuschließen, die einen sofortigen Verkauf der THG-Quote ermöglichen.
10. Vergütung
1. Sobald der Anbieter abgetretene THG-Quote verkauft hat und der dafür erzielte Kaufpreis beim Anbieter eingegangen ist, hat der Nutzer gegen den Anbieter Anspruch auf eine Vergütung für die abgetretene THG-Quote. Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, die abgetretene THG-Quote zu verkaufen, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Vergütung. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den erzielten Verkaufserlös gegenüber dem Nutzer offenzulegen.
2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse des angemeldeten Elektrofahrzeugs (laut Fahrzeugschein) und wird dem Nutzer bei Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 6.) oder bei Verlängerung der Anmeldung (Ziff. 8.) angezeigt.
3. Der Anbieter ist berechtigt, für einzelne Kalenderjahre eine zusätzliche Bonuszahlung anzubieten. Die Höhe der Bonuszahlung wird dem Nutzer im Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs (Ziff. 6.) bzw. deren Verlängerung (Ziff. 8.) angezeigt. Die Bonuszahlung wird zusammen mit der Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 11. ausgezahlt.
4. Wird der Vertrag gem. Ziff. 2.1.(c) unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen, hat der Nutzer gegen den Anbieter keinen Anspruch auf Vergütung; Ziff. 10.1. bis Ziff. 10.5. finden keine Anwendung. In diesem Fall regelt der Stellvertreter im Verhältnis zum Nutzer etwaige Vergütungsansprüche für die abgetretene THG-Quote.
11. Auszahlung der Vergütung; Abtretung
Auszahlungsanspruch
1. Sofern der Nutzer gem. Ziff. 10. gegen den Anbieter einen Anspruch auf Vergütung hat, zahlt der Anbieter die Vergütung nach Maßgabe von Ziff. 11. an den Nutzer aus.
2. Sobald der Anbieter abgetretene THG-Quote verkauft hat und der dafür erzielte Kaufpreis beim Anbieter eingegangen ist, wird die Vergütung spätestens 14 Tage später ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt als Gesamtbetrag.
3. Abrechnungen gegenüber Firmennutzern erfolgen im Gutschriftenverfahren. Der Anbieter stellt die Gutschriften über Vergütungen des Firmennutzers im Account des Firmennutzers ein.
4. Mit Firmennutzern kann eine gesonderte Vereinbarung zur Vergütung und den Zahlungsbestimmungen getroffen werden, die von diesen AGB abweicht.
5. Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer im Account hinterlegten Daten (Konto-Verbindung, etc.) getätigt. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind.
6. Abtretungen von Ansprüchen auf Vergütung des Nutzers aus dem Account bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung durch den Anbieter.
12. Datenschutz
1. Der Anbieter wird die Daten des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
2. Ohne Einwilligung des Nutzers wird der Anbieter Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, der Abtretung und für die Inanspruchnahme der Plattform und Abrechnung erforderlich ist.
3. Zu den Einzelheiten über Umfang und Verwendung von Daten und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Rahmen der Plattform jederzeit über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
13. Vertragslaufzeit; Kündigung
1. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Ohne Angaben von Gründen in Textform können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit gegenüber der anderen Partei kündigen. Wurde der Vertrag nach Ziff. 2.1.c) unter Einschaltung eines Stellvertreters geschlossen, kann die Kündigungserklärung des Nutzers wahlweise auch gegenüber dem Stellvertreter erfolgen. Hinsichtlich aller im Zeitpunkt der Kündigung bereits angemeldeter Elektrofahrzeuge des Nutzers wird die Kündigung erst wirksam, sobald der jeweilige Abtretungszeitraum abgelaufen ist. Insbesondere wird der Anbieter nach Maßgabe der Ziff. 9. die bereits abgetretene THG-Quote vermarkten und dem Nutzer eine etwaige Vergütung nach Maßgabe der Ziff. 10. und Ziff. 11. auszahlen. Der Nutzer kann nach der Kündigungserklärung aber keine weiteren Elektrofahrzeuge mehr anmelden oder bestehende Anmeldungen verlängern. Wechselseitige Ansprüche, die bis zur Wirkung der Kündigung entstehen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Der Nutzer kann seine Kündigungserklärung bis zum Wirksamwerden der Kündigung widerrufen
1. durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in Textform,
2. oder indem er ein neues Elektrofahrzeug anmeldet (Ziff. 6.)
3. oder indem er ein angemeldetes Elektrofahrzeug verlängert (Ziff. 8.)
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen, sofern der Nutzer inaktiv ist. Ein Nutzer gilt als inaktiv, wenn der Abtretungszeitraum aller angemeldeten Elektrofahrzeuge abgelaufen ist der Nutzer über einen Zeitraum von zwölf Monaten kein Elektrofahrzeug mehr anmeldet. Der Nutzer kann der Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist widersprechen,
1. durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in Textform,
2. oder indem er ein Elektrofahrzeug anmeldet (Ziff. 6.)
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn
1. sich der Nutzer unter Angabe verschiedener Namen und/oder E-Mail-Adressen mehrfach auf der Plattform registriert,
2. der Nutzer die Plattform des Anbieters stört oder diese missbräuchlich nutzt / manipuliert,
3. der Nutzer gegen diese AGB verstößt
4. der Nutzer die Löschung seiner Daten verlangt,
5. der Nutzer sonstige Pflichten dieser AGB fortgesetzt und/oder schwerwiegend verletzt und eine
Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter aus diesem Grunde nicht zumutbar ist.
5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Anbieters verbleibt die bereits abgetretene THG-Quote beim Anbieter, wird weiterhin durch diesen beim Umweltbundesamt angemeldet und vermarktet. Sofern dem Nutzer nach Ziff. 10. ein Vergütungsanspruch zusteht, erhält der Nutzer für die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote weiterhin die Vergütung.
6. Der Anbieter ist berechtigt, mit Wirkung der Kündigung des Vertrages den Account des Nutzers zu deaktivieren (nur bei Vertragsschluss über die Plattform des Anbieters) und sämtliche Daten, die der Nutzer an den Anbieter übermittelt hat, zu löschen. Der Anbieter ist hierzu verpflichtet, sofern er diese Daten nicht weiterhin für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt. Es besteht insbesondere eine dreijährige Aufbewahrungspflicht für den Fahrzeugschein des Nutzers nach § 7 Abs. 2 S. 4 38. BImSchV.
14. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucher
Im Rahmen der Verordnung über Online – Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht dem Privatnutzer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm? event=main.home.chooseLanguage eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
15. Alternative Streitbeilegung gemäß
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz / Verbraucher
Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Änderungen der AGB
1. Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn
1. Bestimmungen dieser AGB durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder
2. Bestimmungen dieser AGB durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden oder
3. die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Nutzer oder der Anbieter diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte
4. und dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges dadurch nicht unerheblich gestört wird. Der Anbieter darf die Vertragsbedingungen jedoch nur ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder diese die entstandene Lücke nicht füllen.
2. Die Regelung in Ziff. 16.1. gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Kündigung.
3. Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter in seinem Angebot besonders hinweisen.
4. Darüber hinaus kann der Nutzer den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten Änderungsdatum kündigen.
17. Schlussbestimmungen
1. Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters in Hamburg.
3. Ist der Firmennutzer ein Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem Anbieter und dem Firmennutzer ergebenden Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters in Hamburg, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
4. Für Firmennutzer, die kein Kaufmann sind, und Privatnutzer ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.
5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen, soweit gesetzlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Änderungen oder Ergänzungen durch individuelle Vereinbarung bedürfen nicht der Schriftform.
6. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart,
welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.
18. Widerrufsrecht / Verbraucher Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (E-Missio GmbH, Alaunstraße 30, 01099 Dresden, info@e-missio.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus
und senden Sie es zurück.)
– An E-Missio GmbH, Alaunstraße 30, 01099 Dresden, info@e-missio.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum
______
(*) Unzutreffendes streichen.
1.) Anbieter und Nutzer nachfolgend jeweils einzeln auch „Partei“ und zusammen „die Parteien“ Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den AGB das generische “Maskulinum” verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
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